Unter Berücksichtigung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 07.10.2020 hat die Gemeinde Holle folgende Hygieneverordnungen für die Einrichtungen der Gemeinde Holle erlassen, die ab dem 13.10.2020 gelten.
Unter Berücksichtigung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 07.10.2020 hat die Gemeinde Holle folgende Hygieneverordnungen für die Einrichtungen der Gemeinde Holle erlassen, die ab dem 13.10.2020 gelten.
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